VORBEMERKUNG
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird bei Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörtern in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) die männliche Form verwendet. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung grundsätzlich für alle Geschlechter und Genderidentifikationen jeglicher Art.. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
ALLGEMEINES
touch and go Paragliding GmbH (die Flugschule touch and go…) bietet Gleitschirm Ausbildung, Weiterbildungskurse, Flugreisen und Tandemflüge sowie Gleitschirmausrüstungen und -zubehör nach neusten Standards an. Unsere Angebote stehen nur einer Person (Kunde) zur Verfügung, die jeden Punkt dieser AGB gelesen, verstanden und akzeptiert hat. Mit der Entgegennahme der Buchung bei der Flugschule touch and go…. kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Flugschule touch and go… zustande. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden Bestandteil dieses Vertrages. Der Teilnehmer versichert mit seiner Anmeldung physisch und psychisch gesund zu sein und dass keine krankheitsbedingten Gründe vorliegen, die eine Eignung für eine Teilnahme ausschliessen. Er ist selbst für gutes Schuhwerk und angepasste Bekleidung verantwortlich. Er verpflichtet sich, die Anweisungen der Fluglehrer und Kursleiter strikte zu befolgen. Niemand ist zu einem Start gezwungen oder verpflichtet. Fühlt sich ein Teilnehmer unsicher oder unwohl, so meldet er dies dem Startleiter oder Fluglehrer. Ein Trainingstag kann aus Sicherheitsgründen verschoben oder abgesagt werden. Jugendliche unter 18 Jahre benötigen die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters.
HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die Teilnehmer sind sich bewusst, dass sie bei der Ausübung des Hängegleiter Sports gewisse Risiken eingehen. Die Teilnahme an der Gleitschirmausbildung, Weiterbildung, auf Flugreisen, Tandem- und Probeflügen erfolgt grundsätzlich auf eigene Verantwortung und eigenes Risiko. Eine Haftung der Flugschule touch and go…, deren Fluglehrer, Tandempiloten und anderer Hilfspersonen für Schäden der Teilnehmer wird ausdrücklich ausgeschlossen. Für Schäden und Diebstahl der persönlichen Ausrüstung in touch and go…-Fahrzeugen (inkl. Anhänger) übernimmt touch and go… keine Haftung. touch and go… haftet nicht für Schäden, die durch Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, Naturereignisse usw. oder die sich aus der Verzögerung des Flugprogramme entstehen.
VERSICHERUNG UND SCHÄDEN AM MATERIAL VON touch and go…
Die Flugschule touch and go… ist im Rahmen der Sorgfaltspflicht für ihre Tätigkeiten versichert. Ebenfalls die Fluggeräte von touch and go… sind pauschal für die luftrechtliche Kausalhaftpflicht versichert. Benützt ein Kursteilnehmer jedoch seine eigene Flugausrüstung, so ist eine eigene gültige Flughaftpflichtversicherung obligatorisch (Privathaftpflichtversicherung genügt nicht!). Schäden an Schul- und Testgeräten, welche durch das Eigenverschulden des Kunden verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. Eine ausreichende Unfallversicherung ist immer Sache des Teilnehmers.
GUTSCHEINE
Geschenkgutscheine für Material und alle unsere Dienstleistungen sind vor der Zustellung zu bezahlen. Die Gutscheine verfallen 24 Monate nach dem Ausstellungsdatum. Eine Rücknahme ist ausgeschlossen. Eine Einlösung nach Ablauf ist nur nach Vereinbarung möglich. Ein Gutschein ist ein Wertpapier, bei Verlust erfolgt kein Ersatz und kein Gegenwert. Bei Leistungsgutscheinen behält sich die Flugschule touch and go… das Recht vor, eine Zuzahlung zu fordern, falls der Preis für die Leistung zwischenzeitlich erhöht wurde.
KURSKOSTEN /-DAUER DER AUSBILDUNG
Die Preise der Angebote richten sich nach den aktuellen Ausschreibungen von der Flugschule touch and go… auf der Webseite https://paragliding.ch. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Für die Pauschalangebote der Kurse gelten folgende zeitliche Regelungen:
Grundschulung: Die Schulungspauschale ist gültig für 3 Monate ab dem ersten Tag des Kurses, maximal 5 Kurstage sind inbegriffen.
Höhenflugkurs: Die Schulungspauschale ist gültig für 12 Monate ab dem ersten Tag des Kurses für eine unbegrenzte Anzahl Flüge.
Komplettausbildung: Die Schulungspauschale ist gültig für 12 Monate ab dem ersten Tag des Kurses für eine unbegrenzte Anzahl Flüge.
Wiedereinsteiger & Verlängerung der Schulzeit: Die Pauschale beinhaltet 10 zusätzliche Trainingstage, gültig für 12 Monate ab dem ersten Tag des Kurses.
Tandem 1: Die Schulungspauschale beinhaltet 10 Solo-Trainingsflüge, 1 Instruktionsflug inklusive Tandemausrüstung sowie 20 Tandemtrainingsflüge mit eigener Ausrüstung und ist gültig für 4 Monate ab dem Instruktionsflug.
Tandem 3: Die Schulungspauschale beinhaltet 30 Tandemtrainingsflüge mit eigener Ausrüstung und ist gültig für 6 Monate ab dem ersten Tag des Kurses.
Nach Ablauf der Kursdauer oder bei Abbruch der Ausbildung erlöschen jegliche Ansprüche auf bereits bezahlte Kursgelder.
Packages und Fortsetzungskurse können in begründeten Fällen (beispielsweise Krankheit, Unfall oder Auslandaufenthalt) bei vorheriger Meldung ein Mal für maximal 6 Monate kostenlos unterbrochen werden. Nachträgliche Meldungen sind nicht möglich. Die Ausbildung kann durch Bezahlung der Gebühr Verlängerung der Schulzeit bis spätestens 12 Monate nach Ablauf der Kursdauer des Höhenflugkurses oder der Komplettausbildung verlängert werden.
Annullationskosten:
Bei Annullierungen vor Beginn des Kurses wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- in Rechnung gestellt. Die Kurskosten sind nach Beginn des Kurses nicht mehr rückerstattbar.
Durchführung der einzelnen Ausbildungstage:
Die geplanten Schulungstage sind ersichtlich auf der Webseite https://paragliding.ch. Die Schulungstage werden bei entsprechender Witterung und Erreichen der Mindestanzahl an Anmeldungen durchgeführt. Wird der geplente Kurs oder Schulungstag aufgrund der Wetterprognosen oder zu geringer Teilnehmerzahl abgesagt oder verschoben, wird der erste Kurstag auf einen späteren Schulungstag verschoben und die nicht bezogenen Leistungen können zu diesem späteren Zeitpunkt bezogen werden. Rückerstattungen sind nicht möglich. Muss ein Kurs aus Wettergründen vorzeitig abgebrochen werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Kursgeldes, hingegen kann der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden.
FLUGAUSRÜSTUNG / MATERIALMIETE WÄHREND DER AUSBILDUNG
Das Ziel ist, dass der Flugschüler seine Höhenflüge mit der eigenen Flugausrüstung absolvieren kann. In den beiden Pauschalangeboten Höhenflugkurs und Komplettausbildung ist die Materialmiete für die ersten 3 Höhenflugtage inbegriffen, anschliessend werden die Mietpreise für Material gemäss den aktuell gültigen Preisen auf unserer Webseite https://paragliding.ch verrechnet.
Wird die Flugausrüstung von ausserhalb mitgebracht, wird für die Pauschalangebote Höhenflugkurs sowie Komplettausbildung ein Aufschlag von CHF 2‘000 auf das Schulgeld erhoben. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus CHF 1‘000 für den Gleitschirm, CHF 500 für das Gurtzeug und CHF 500 für den Notschirm. Ebenfalls müssen der Gleitschirm und das Gurtzeug durch ein von der Flugschule touch and go… anerkanntes Checkcenter gecheckt werden sowie der Notschirm frisch gewartet werden. Auch müssen während der Schulungsdauer die von der Flugschule touch and go… vorgegebenen Check- und Packintervalle für die eigene Ausrüstung eingehalten werden.
FLUGREISEN / SICHERHEITSTRAININGS / WEITERBILDUNGEN
Preise und Leistungen:
Die Preise und Leistungen der Angebote richten sich nach den aktuellen Ausschreibungen von der Flugschule touch and go… auf der Webseite https://paragliding.ch. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Sonderwünsche und Sonderabreden sind nur Vertragsbestandteil, wenn diese durch die Flugschule touch and go… schriftlich bestätig worden sind. Sofern nichts anderes in der Ausschreibung vermerkt ist, beginnen die Leistungen bei Flugreisen ab dem vereinbarten Flughafen, bei Busreisen ab dem Einsteigeort.
Die Annullationskosten setzen sich wie folgt zusammen:
Allfällige Kosten für Flugtickets müssen in jedem Fall vom Teilnehmer bezahlt werden, für die übrigen Kosten gelten folgende Annullationskosten für eine Absage der Reise innerhalb der folgenden Fristen:
100 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 25% des Arrangementpreises zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100
60 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 50% des Arrangementpreises zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100
29 bis 0 Tage vor Reisebeginn: 100% des Arrangementpreises
Bei Annullierungen vor Beginn der Annullierungsfristen wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- pro Person in Rechnung gestellt. Bricht ein Teilnehmer die Reise aus irgendeinem Grund vorzeitig ab, so finden keine Rückerstattungen statt. Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Deiner schriftlichen Annullierung bei der Flugschule touch and go…Eine Annullationskostenversicherung wird dringend empfohlen, da diese die Annullierungskosten in Härtefällen (beispielsweise Krankheit, Unfall oder höhere Gewalt) übernimmt.
Versicherungen:
Im Preis von der Flugschule touch and go… sind keine Versicherungen inbegriffen. Mit Antritt der Reise versichert der Teilnehmer, dass er für sämtliche Kosten die durch Unfall oder Krankheit während der Reise entstehen sowie für allfällige Bergung und Rückführung selber aufkommt. Eine umfassende Versicherungsdeckung (Annullierungskosten, Reise- und Unfallversicherung) ist dringend empfohlen.
Verantwortlichkeiten der Reiseteilnehmer:
Der Reiseteilnehmer ist verantwortlich, dass seine Gleitschirmlizenzen gültig sind und dass seine Flugausrüstung lufttüchtig und vollständig ist. Sollte ein Teilnehmer diese Voraussetzung nicht erfüllen (beispielsweise ungenügende Lizenz, Fehlen eines Notschirms, Helms etc) ist die Flugschule touch and go… berechtigt, die Teilnahme an den fliegerischen Aktivitäten zu verweigern. Der bezahlte Reise- respektive Kurspreis wird nicht zurückerstattet. Der Teilnehmer führt sämtliche, selbst pilotierten Gleitschirmflüge auf eigene Verantwortung aus.
MATERIAL
Die Bestellung für Material nehmen wir gerne per E-Mail entgegen. Telefonische Bestellungen erfolgen auf eigenes Risiko. Bestellungen von Sonderanfertigungen (beispielsweise Sonderfarben) werden von der Flugschule touch and go… erst nach Zahlungseingang ausgelöst.
Sichtbare Mängel müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mängel innerhalb von 10 Tagen nach Warenerhalt der Flugschule touch and go… gemeldet werden.
Alle Produkte unterliegen der jeweiligen Originalgarantie des Herstellers. Für Occasionen bestehen keine Garantieansprüche.
Die Gleitschirme (Neuware) werden jeweils durch die Flugschule touch and go… eingeflogen. Verzichtet der Kunde auf diese Dienstleistung, muss er eine entsprechende Verzichtserklärung unterzeichnen.
ZAHLUNGEN
Grundsätzlich bieten wir für Kurse, Reisen und Material die Zahlart Rechnung an. Bei Zahlungen von ausländischen Konti sind etwaige Kosten einer Geld-Transaktion durch den Käufer zu übernehmen.
Die Kurse und Reisen sind 10 Tage nach Rechnungstellung, jedoch spätestens bis Kurs-, respektive Reisebeginn zu überweisen. Nicht rechtzeitig geleistete Zahlungen berechtigen die Flugschule touch and go… die Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Rechnungen für Material sind innert 10 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen. Rechnungen für Material sind innert 10 Tage nach Rechnungsstellung zu überweisen. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Flugschule touch and go… .
Erfolgt die Zahlung nicht binnen 10 Tagen nach Rechnungsstellung, gerät der Kunde in Verzug. In diesem Fall behält sich die Flugschule touch and go… das Recht vor, dem Kunden neben dem Rechnungsbetrag Mahngebühren in Rechnung zu stellen. Während für die erste Zahlungserinnerung keine Gebühren verrechnet werden, betragen die Mahngebühren für die erste Mahnung CHF 10 und für die zweite und somit letzte Mahnung CHF 20. Der Kunde ist neben der Begleichung des Rechnungsbetrages auch zum Ersatz sämtlicher Kosten verpflichtet, die durch den Zahlungsverzug entstehen.
HIKE & FLY
Die Hike/ Climb & Fly Angebote (Wanderungen, Klettereien und Bergtouren, welche mit dem Gleitschirm für den Abstieg kombiniert werden) finden auf privater Basis statt und werden durch brevetierte Gleitschirmpiloten welche im Besitze eines amtlichen Ausweises für Hängegleiter sind, durchgeführt. Teilnehmer nehmen Kenntnis, dass touch and go… und der beauftragte Tourenbegleiter keine absolute Sicherheit vor den Gefahren im Gebirge garantieren können. Der Kunde nimmt Risiken die mit Hike/ Climb & Fly verbunden sind ausdrücklich in Kauf. touch and go… beauftragt ausschliesslich gut ausgebildete Tourenbegleiter oder Gleitschirmpiloten főr die Leitung dieser Touren. touch and go… schliesst sämtliche Haftung soweit gesetzlich zulässig, vollständig aus. Insbesondere wird keine Haftung für Schäden übernommen, welche dem Kunden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Fehlverhalten des beauftragten Tourenbegleiter sowie des Gleitschirmpiloten entstanden sind. Auch die Haftung bei der Wahl und Instruktion des Tourenbegleiters sowie des Gleitschirmpiloten wird ausgeschlossen. Macht der Kunde dennoch irgendwelche Schadenersatzansprüche geltend, hat der Kunde dieses gegenüber dem beauftragten Tourenbegleiter oder dem leitenden Gleitschirmpiloten geltend zu machen. Der Kunde ist für seine persönliche Versicherung selber verantwortlich (insbesondere für einen umfassenden Versicherungsschutz bei Unfall und Krankheit inklusive Deckung der Berg- Rettungskosten). touch and go… empfiehlt den Kunden den Abschluss einer Annullierungskostenversicherung sowie die Rega Gönner- Mitgliedschaft.
TANDEMFLÜGE
Allgemeine Information:
Der Passagier erklärt ausdrücklich, dass er körperlich und geistig gesund ist, nicht über 100kg wiegt, keine Herz- oder Kreislauferkrankungen, Gleichgewichtsstörungen, neurologischen Erkrankungen oder andere, auch chronische Erkrankungen aufweist und sich den Belastungen des Fluges gewachsen fühlt. In jedem Fall findet die Aktivität in diesen Fällen auf Risiko des Passagiers statt. Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, den Flug zu stornieren, wenn:
– keine theoretische Einweisung stattgefunden hat.
– er das Briefing ganz oder teilweise nicht verstanden hat.
– er oder sie unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten steht, welche seine Urteils- und Handlungsvermögen einschränken.
Der Passagier akzeptiert die Bedingungen der Flugschule touch and go… durch Absenden der Buchung, Begleichung des Rechnungsbetrags, mündliche Erteilung eines Aktionsauftrages und / oder Unterschrift / Einlösung von Geschenkgutscheinen. Die Kosten für Foto- & Videoservice, Transport bis zum Start und dergleichen sind in der Fluggebühr nicht enthalten, können aber zusätzlich gebucht werden.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, geeignete Kleidung (wetter- und winddicht, schmutzabweisend), möglichst feste Schuhe (über die Knöchel reichend) und reissfeste Handschuhe zu tragen. Der Tandempilot verpflichtet sich, Kopfschutz (Helm) und Flugausrüstung bereitzustellen. Bei Passagieren unter 18 Jahren sind die Unterschriften beider Elternteile / gesetzlichen Vertreter erforderlich.
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, die Anweisungen des Piloten bedingungslos und unverzüglich zu befolgen. Dies dient seiner eigenen Sicherheit. Insbesondere das Nichtbeachten der Anweisungen und Anweisungen während des Starts, des Flugs und der Landung kann zu Verletzungen des Passagiers und des Piloten führen. Wenn die Anweisungen des Piloten nicht befolgt werden, kann der Pilot den Passagier vom Flugbetrieb ausschliessen. Im Falle einer Zuwiderhandlung wird der Anspruch auf Rückerstattung abgelehnt. Der Passagier haftet für Personenschäden aufgrund der Nichtbeachtung der Anweisungen des Piloten. Der Passagier haftet für vorsätzliche oder grob fahrlässige Schäden an Ausrüstung, Piloten oder Dritten, die vom Passagier verursacht wurden.
Preise und Leistungen:
Die Preise und Leistungen der Angebote richten sich nach den aktuellen Ausschreibungen von der Flugschule touch and go… auf der Webseite https://paragliding.ch. Die Preise verstehen sich pro Person in Schweizer Franken. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.
Zahlung:
Es liegt in der Verantwortung des Passagiers, durch eine mündliche Zusage oder Buchung über die Website zu zahlen. Die Fluggebühr und die bestellten Optionen sind ohne Abzug zahlbar. Bei Buchung eines Passagierfluges (auf Bestellung oder mündlich) ist die Gebühr unmittelbar danach zahlbar. Bei kurzfristigen Buchungen ist es möglich, die Gebühr vor Ort in bar zu bezahlen.
Die Buchung wird von der Flugschule touch and go… schriftlich, telefonisch oder per E-Mail bestätigt. Wenn ein Geschenkgutschein gebucht wird, wird er umgehend an den Kunden gesendet.
Eine Übertragung von kostenpflichtigen Leistungen an einen anderen Begünstigten ist möglich.
Vereinbarte Termine / Wetter:
Gleitschirmflüge sind wetterabhängig. Am Vorabend des Flugtages müssen die Passagiere zwischen 18:00 und 20:00 Uhr bei der Flugschule touch and go… +41 77 470 22 74 anrufen, um den genauen Treffpunkt zu erfahren. Wenn das Wetter nicht fliegbar ist, wird der Flug von touch and go… verschoben.
Die Flugschule touch and go… weist ausdrücklich darauf hin, dass auch bei fixen Terminen kein Fluganspruch besteht, wenn die Witterungsverhältnisse dies nicht zulassen. Das Fluggebiet wird je nach Wetterlage von der Flugschule touch and go… oder dem Tandempilot bestimmt. Die Details des Fluges werden vom Piloten festgelegt. Die Dauer des Passagierfluges hängt von den Wetterbedingungen ab.
Annullierung oder Vertragsänderung durch den Kunden:
Flugbuchungen und -reservierungen sind verbindlich und können nur bis 48h vor dem geplanten Termin storniert werden. Erscheint der Passagier nicht oder verspätet zum vereinbarten Termin ohne rechtzeitige Benachrichtigung des Piloten (oder der Flugschule touch and go…) oder steht der Passagier unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung, Schadenersatz oder Erstattung etwaiger Aufwendungen. Wenn der Passagier die Aktivität abbricht oder sie vorzeitig verlässt, wird keine Rückerstattung gewährt. Alle entstandenen Kosten (z.B. für Bergbahnen, Buchungsgebühren) gehen zu Lasten des Passagiers.
Annullierung oder Vertragsänderung durch die Flugschule touch and go…:
Der Pilot ist immer für die Durchführung des Fluges verantwortlich. Der Pilot ist berechtigt, den Flug auch kurzfristig abzusagen, wenn er den Passagier für ungeeignet hält durch sein Verhalten, seine Unterlassungen oder andere Handlungen, welche dazu Anlass geben, dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird.
Kann eine Veranstaltung oder Teile davon infolge höherer Gewalt, insbesondere aufgrund unsicherer Wetter- und Naturverhältnisse und damit einhergehender Sicherheitsbedenken seitens touch and go… oder seitens seiner Pilot/en sowie aufgrund behördlicher Massnahmen, Streik, kurzfristiger Betriebsstörungen (z.B. bei Bergbahnen) oder anderer Gründe nicht ausgeführt werden, ist touch and go… berechtigt, auch kurzfristig die Veranstaltung abzusagen oder abzubrechen.
Geleistete Zahlungen werden, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen und Aufwendungen (z.B. für Bergbahnen, Buchungsgebühren), zurückerstattet. Zu beachten ist, dass eine gefahrenfreie Abwicklung im Interesse aller liegt. Entscheidungen des Piloten sind endgültig. Veranstaltungsänderungen, im Besonderen kurzfristige Änderungen des Veranstaltungsorts, bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Flugschule touch and go… bemüht sich um eine gleichwertige Ersatzleistung.
Haftung & Versicherung:
Gleitschirmfliegen gilt in der Schweiz als Nichtrisikosport, ein Unfall ist trotzdem nicht ganz ausgeschlossen. Die Unfallversicherung ist Sache des Teilnehmers. Jeder Teilnehmende ist selbst für einen genügenden Kranken- und Unfallversicherungsschutz (einschliesslich Hängegleiterunfälle) verantwortlich, z.B. im Falle einer Verletzung auf dem Weg zum Treffpunkt oder auf dem gemeinsamen Weg mit dem Veranstalter zum Startplatz. Mit der für Schweizer Arbeitnehmer obligatorischen Unfallversicherung ist man in der Regel gut abgesichert.
Der Passagier handelt auf eigene Gefahr.
Im Zusammenhang mit den Tandemflugleistung haftet touch and go… nur für Schäden, die ihrerseits durch grobe Fahrlässigkeit und/oder Vorsatz entstanden sind. Soweit gesetzlich zulässig, entbinden die Passagiere die Tandempiloten von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht. Überträgt touch and go… die Ausführung auf eine Partnerfirma oder einen Tandempilot (Freelancer) so haftet touch and go… nicht für dessen Handlung und Unterlassungen. Insbesondere haftet touch and go… nicht für Schäden, welche auf Handlungen oder Unterlassungen der Partnerfirma oder Freelancer-Piloten zurückzuführen sind, die nicht im Zusammenhang mit der vertraglich vereinbarten Leistung stehen.
touch and go… haftet nicht für Schäden, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, höherer Gewalt, Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw. oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung des Veranstalters oder Piloten usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens touch and go….
Die Haftpflichtversicherung unserer Piloten deckt CHF 5 Millionen.
DATENSCHUTZ
Der Kunde ist einverstanden, dass seine Daten von touch and go… im Rahmen der Vertragsbeziehung elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Die Daten werden nicht unbefugt an Dritte weitergegeben. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass bei der Übertragung von Daten im Internet für alle Teilnehmer nach derzeitigem Stand der Technik nicht völlig ausgeschlossen werden kann, dass sich Unbefugte während des Übermittlungsvorganges Zugriff auf die übermittelten Daten verschaffen. Der Anbieter vernichtet die personenbezogenen Daten des Kunden auf schriftliche Anfrage des Kunden nach der Dauer der Dienstleistung. Unsere vollständige Datenschutzerklärung ist online auf https://paragliding.ch/datenschutzerklaerung-haftungsausschluss/ erreichbar.
COPYRIGHTS
touch and go… kann Foto-, Audio- und Videomaterial jederzeit für eigene Zwecke verwenden, das während des Events erstellt wurde (z. B. Marketing, Facebook, Instagram, TikTok, Newsletter, Unterrichtsmaterialien usw.). Die Kunden sind mit diesen Bildern, Videos und der kommerziellen Verwendung einverstanden und erheben unter keinen Umständen Anspruch auf Entschädigung. touch and go… behält sich alle Rechte an der Website https://paragliding.ch vor. Es ist verboten, den Inhalt oder einen Teil der Website ohne die schriftliche Zustimmung des Anbieters herunterzuladen, elektronisch zu speichern, zu verarbeiten und zu verkaufen. touch and go… übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der auf der Website https://paragliding.ch bereitgestellten Informationen und für Tippfehler.
ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht, unter Ausschluss internationaler Abkommen, anwendbar. Als ausschliesslichen Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Goldau SZ. Die Flugschule touch and go… ist jedoch berechtigt, die eigenen Ansprüche nach eigener Wahl auch am Wohnsitz bzw. Sitz des Kunden/der Kundin geltend zu machen.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam und/oder unvollständig sein oder werden, so tritt anstelle der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung eine, in ihrer Wirksamkeit der unwirksamen und/oder unvollständigen Bestimmung am nächsten kommende, rechtsgültige Regelung. Die Unwirksamkeit und/oder Unvollständigkeit einer Bestimmung lässt die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.
Teilnehmende aus den USA oder Kanada verzichten ausdrücklich auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada und nehmen zur Kenntnis, dass sich weder die Flugschule touch and go… noch ihre Mitarbeiter oder Partnerfirmen oder Freelancer Tandempiloten auf einen Gerichtsstand in den USA oder Kanada einlassen.
Die Flugschule touch and go… wünscht Dir unvergessliche Flüge!
See you in the sky
Stand 4. Dezember 2023